Hochwasserschutz für Hamburg
Ertüchtigung des Cranzer und Neuenfelder Hauptdeiches
Der Klimawandel macht auch vor Norddeutschland nicht Halt. Weltweit steigt der Meeresspiegel an – das betrifft auch den Hochwasserschutz in den südlich der Elbe gelegenen Stadtteilen Cranz und Neuenfelde. Um die Menschen im Hinterland zu schützen und ihre wirtschaftlichen Lebensgrundlagen zu sichern, hat der Senat der Stadt Hamburg 2012 ein Deicherhöhungsprogramm beschlossen, durch das alle Hochwasserschutzbauwerke in Hamburg neu bemessen werden müssen.
Für den Cranzer und Neuenfelder Hauptdeich ist eine neue Höhe von 9,00 bis 9,40 Metern über Normalhöhennull vorgesehen. Dafür muss der Deich um circa 70 Zentimeter erhöht werden. Da der Meeresspiegel im Hinblick auf den anhaltenden Klimawandel auch weiter ansteigen kann, ist es wichtig, den Deich so zu ertüchtigen, dass er auch nachträglich leicht weiter erhöht werden kann.
Im Zuge der Deichertüchtigung muss die Stadt Hamburg zudem die stark befahrene Hauptverkehrsstraße entlang des Deiches und das Entwässerungssystem erneuern. Mehr zu den Teilprojekten erfahren Sie hier.
Die Hamburg Port Authority (HPA) hat seit Anfang 2024 die Projektleitung für die Ertüchtigung der Deichabschnitte in Cranz und Neuenfelde übernommen und die Planung grundlegend überarbeitet. Um die komplexe Baumaßnahme effizient umzusetzen und die Baustellenlogistik zu entzerren, wird das Gesamtprojekt in zwei separate Planungen aufgeteilt: eine für den Neuenfelder Hauptdeich und eine für den Cranzer Hauptdeich.
Die überarbeitete Planung sieht vor, die Hauptverkehrsstraße wo möglich um etwa drei Meter weiter nach Süden zu verschieben, um verkehrliche Einschränkungen während der Bauphase deutlich zu reduzieren und Raum für eine mögliche zukünftige Deicherhöhung zu schaffen.
Wie alle Vorhaben bedarf auch das Vorhaben zur Ertüchtigung des Deiches einer Genehmigung. Die zuständige Planfeststellungsbehörde bei der Freien und Hansestadt Hamburg prüft die eingereichten Planungsunterlagen, wertet Stellungnahmen aus und wägt alle Belange ab. Am Ende steht der Planfeststellungsbeschluss, der die rechtliche Grundlage für die Bauausführung bildet. Dieser Beschluss konzentriert alle erforderlichen Genehmigungen und schafft Planungssicherheit für das Vorhaben.
Das Verfahren stellt sicher, dass Auswirkungen des Vorhabens geprüft, Eingriffe in Natur und Landschaft minimiert und die Rechte Betroffener gewahrt werden.
Der Planungsraum beginnt im Westen an der Landesgrenze zu Niedersachsen in Cranz und endet in Neuenfelde am Finkenwerder Hauptdeich West auf Höhe der Zufahrt zum Airbus-Südtor. Im Norden grenzt unmittelbar an das Planungsgebiet das Mühlenberger Loch mit seinen Schutzgebieten (FFH- Gebiet mit dem prioritären Lebensraumtyp Tideauwald, Naturschutz- und Vogelschutzgebiet) an.
Im Süden schließen landwirtschaftliche und Gewerbeflächen sowie im westlichen Bereich von Cranz Wohnbebauung an. Geteilt werden der Cranzer und Neuenfelder Hauptdeich durch das Sperrwerk Estemündung.
Ziel ist es, Cranz und Neuenfelde langfristig und zuverlässig vor Hochwasser zu schützen.
soll der Deich erhöht werden. Das bedeutet eine Ertüchtigungshöhe von circa 70 cm.
ist der Betrachtungshorizont für die Bemessungsgrundlage der Hochwasserschutzbauwerke in Hamburg.
Deich werden insgesamt ertüchtigt.
Im Zuge der Deichertüchtigung wird auch die Verkehrssituation optimiert.
pro Tag nutzen die Deichverteidigungs- und Hauptverkehrsstraße.
Hinweise und Ideen der Menschen vor Ort wurden aufgenommen und nach Möglichkeit berücksichtigt.
Obstanbau und (Land-)Wirtschaft vor Ort werden in den Planungsprozess eingebunden.
In der Vorplanung wurden zunächst verschiedene Varianten identifiziert und nach Kriterien zu Umwelt (u. a. Schutzgüter Mensch und Natur), Baudurchführung und Aufwand geprüft. Schließlich wurde die Deichertüchtigung mit einer Verbreiterung des Deichkörpers nach binnen als Vorzugsvariante identifiziert.
In dieser Phase erfolgte die detaillierte technische Planung. Zudem erstellte das Planungsteam umfassende Umweltgutachten sowie ein ausführliches Verkehrskonzept für die spätere Bauphase. Ein wichtiger Baustein war der Dialog mit den Anliegern.
Seit Anfang 2024 liegt die Projektleitung bei der Hamburg Port Authority (HPA). Die Planung wird noch einmal grundlegend überarbeitet: Neue Erkenntnisse fließen in wichtige Planungsdetails ein, die Baustellenabläufe werden neu gedacht und das Gesamtprojekt wird in zwei separate Planungen aufgeteilt – eine für den Neuenfelder Hauptdeich und eine für den Cranzer Hauptdeich.
Die Überarbeitung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für Neuenfelde wird Anfang 2026 abgeschlossen. Anschließend erfolgt für diesen Abschnitt die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen mit öffentlicher Auslegung und Anhörungsverfahren. Der Planfeststellungsbeschluss wird für 2027 angestrebt.
Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für Cranz folgt im Anschluss mit einer voraussichtlichen Fertigstellung Ende 2027. Hierfür erfolgt anschließend auch ein separates Genehmigungsverfahren. Der Planfeststellungsbeschluss wird für 2028 angestrebt.
Die Bauarbeiten beginnen nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses und sind für vier Jahre geplant.
Die Bauarbeiten beginnen nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses und sind für vier Jahre geplant.
Das Projekt ist Teil des Deicherhöhungsprogramms der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), die als Bedarfsträger fungiert. Die Hamburg Port Authority (HPA), in deren Zuständigkeit die Unterhaltung und Erhöhung des Cranzer und Neuenfelder Hauptdeichs liegt, hat Anfang 2024 die Projektleitung erneut übernommen und führt das Vorhaben seitdem eigenständig durch.
Mit der Fortschreibung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung wurde die iwb Ingenieure Infrastruktur GmbH & Co. KG als Objekt- und Verkehrsplaner beauftragt. Die Planungsleistungen umfassen die technische Planung der Deichertüchtigung, der Verkehrsanlagen sowie weiterer Fachplanungen.
Die Planfeststellungsbehörde ist die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI). Sie prüft die eingereichten Planfeststellungsunterlagen, beteiligt die relevanten Fachbehörden sowie die Öffentlichkeit und erlässt nach Abschluss des Verfahrens den Planfeststellungsbeschluss, der die rechtliche Grundlage für die Bauausführung bildet.